
Mit einer Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft sind viele
Problemkreise und Unsicherheiten verbunden, in emotionaler Hinsicht
natürlich, aber auch in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht:
Beginn und Ablauf des Trennungsjahres, Auflösung des gemeinsamen
Haushalts, Aufhebung von Miteigentum an gemeinsamer Immobilie, Verbleib
der Kinder, Regelung gemeinsamer Schulden, Fragen zu Unterhalt und
Vermögen etc. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu eruieren und
geltend zu machen, oder natürlich dabei, unberechtigte Ansprüche der
Gegenseite abzuwehren.
Scheidungsfolgenvereinbarung:
Sie möchten keinen „Rosenkrieg“ führen und gern soweit möglich alle offenen Punkte schon vor der Scheidung in einer Vereinbarung niederlegen? Ich unterstütze Sie dabei, eine für Sie individuell gute Position zu finden, verhandle konstruktiv und zielorientiert mit dem anderen Ehegatten/Lebenspartner, und begleite den Vereinbarungsprozess bis hin zur gerichtlichen Protokollierung oder notariellen Beurkundung.
Härtefallscheidung:
Sie sehen sich, beispielsweise weil Sie Gewalt in der Ehe/Lebenspartnerschaft erfahren mussten, außerstande, das Trennungsjahr abzuwarten, und möchten wegen Unzumutbarkeit des weiteren Verheiratetseins schnellstmöglich geschieden werden? Eine sogenannte Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Ausnahme; ich berate Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.