Sorgerecht, Umgangsrecht

Sorgerecht:
Sie sind leiblicher, aber unverheirateter Elternteil und möchten die gemeinsame elterliche Sorge erreichen – auch gegen den Willen des anderen Elternteils? Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt, möchten aber die alleinige elterliche Sorge ausüben? Sie möchten in bestimmten Teilbereichen der elterlichen Sorge (zB. Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, schulische Angelegenheiten) allein entscheiden können? Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen bei der Abklärung Ihrer Möglichkeiten und vertrete Ihre Interessen.

Umgangsrecht:
Kinder haben grundsätzlich ein gesetzliches Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Eltern haben ebenso grundsätzlich das Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Es gilt hier, eine Regelung zu finden, mit der sowohl den Interessen der Eltern Rechnung getragen, als auch das Kindeswohl gewahrt wird. Ich unterstütze Sie bei der Vereinbarungsfindung in Kooperation mit den hiesigen Erziehungs-/Familienberatungsstellen, notwendigenfalls aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Umgangsansprüche.