
Kindesunterhalt:
Kinder (eheliche und uneheliche, minderjährige und unter Umständen auch volljährige) haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt gegen beide Eltern. In aller Regel erfüllt der eine Elternteil diese Unterhaltspflicht durch Betreuung, der jeweils andere durch Barzahlung. Ich errechne den Unterhaltsanspruch des Kindes oder die Unterhaltspflicht des zahlenden Elternteils anhand der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Beachten Sie bitte, dass Sie sich möglichst frühzeitig nach der Trennung an mich wenden sollten, damit ggf. auch rückwirkend Kindesunterhalt geltend gemacht werden kann.
Trennungsunterhalt:
Während der Trennungszeit gilt noch der Grundsatz der ehelichen Solidarität; das heißt, der geringerverdienende Ehegatte/Lebenspartner hat unter Umständen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche auf Zahlung oder Ihre Verpflichtung zur Zahlung zu ermitteln und zu beziffern. Beachten Sie bitte, dass Sie sich möglichst frühzeitig nach der Trennung an mich wenden sollten, damit ggf. auch rückwirkend Trennungsunterhalt geltend gemacht werden kann.
Nachehelichenunterhalt:
Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit, das heißt hier ist prinzipiell jeder der ehemaligen Ehegatten/Lebenspartner auf sich allein gestellt. Es gibt jedoch Ausnahmen, zB. wegen Alters, Krankheit, Betreuung eines gemeinsamen Kindes oder Erwerbslosigkeit. Ich überprüfe Ihre Rechtsposition und helfe Ihnen, Ihren Anspruch geltend zu machen oder einen gegnerischen Anspruch abzuwehren.
Unterhaltsabänderung:
Es existiert bereits ein Vollstreckungstitel (Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschluss, Vergleich) über Kindesunterhalt und Ihre Einkommenslage hat sich zwischenzeitlich aber wesentlich verändert? Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten und vertrete Sie im gerichtlichen Abänderungsverfahren.