
Bei Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft wird das Vermögen der Ehegatten/Lebenspartner bei Beginn der Ehe und bei Ende der Ehe miteinander verglichen. Derjenige Ehegatte/Lebenspartner, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten/Lebenspartner auszahlen. Ich hole für Sie die notwendigen Auskünfte ein und berechne Ihren Zahlungsanspruch oder Ihre Zahlungsverpflichtung.